Solar-News
Keine Angst vor Ökostrom
Erneuerbare Energie belasten den Strompreis nur marginal
Die meisten Strompreiserhöhungen der Energieversorger im vergangenen Herbst/Winter waren weit überzogen – und schon gar nicht war es gerechtfertigt, die Preisaufschläge von bis zu 1,5 Pfennigen je Kilowattstunde allein mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) zu begründen. "Durch Vergütungen nach EEG im Jahr 2000 wären im Bundesdurchschnitt Strompreiserhöhungen um rund 0,12 Pfennig pro Kilowattstunde zu begründen", heißt es wörtlich in einem neuen Gutachten (pdf 591 kB) des renommierten Büros für Energiewirtschaft und Technische Planung GmbH (BET) aus Aachen.
In der vom Bundesverband WindEnergie (BWE) und dem Bund der Energieverbraucher (BdE) beauftragten Studie kommen die BET-Experten zu dem Ergebnis, dass durch die Umstellung vom Stromeinspeisungsgesetz auf das EEG auf Grund teilweise angehobener Vergütungssätze sowie eines größeren Anwendungsbereiches im Bundesdurchschnitt höhere Stromgestehungskosten von 0,055 Pf./kWh entstanden. Hinzu kamen "Mehrkosten" von 0,064 Pf./kWh durch neu hinzugekommene Windkraft-Anlagen im vergangenen Jahr. Die Gutachter betonen, dass bei der durch das EEG erfolgten Strompreiserhöhung auch die durch das alte Stromeinspeisungsgesetz indizierten Kosten nicht unter den Tisch fallen dürfen. Genau diese "Mehrkosten" haben viele Stromversorger schon einmal abkassiert – vor allem in Küstennähe sind vor Jahren die Strompreise immer wieder mit dem Hinweis auf die "teure" Windkraft angehobenen worden.
"Die Preisaufsichtsbehörden müssen nun ihre vorläufige Genehmigung der damaligen Preiserhöhungen überprüfen und gegebenenfalls zurücknehmen. Wir stellen dafür gerne das Gutachten zur Verfügung", betont BWE-Präsident Dr. Peter Ahmels. "Vor allem kann es nicht angehen, dass die Branche der erneuerbaren Energien von den Stromkonzernen in der Öffentlichkeit als Preistreiber dargestellt wird." Es sei eine Unverschämtheit, dass die Stromwirtschaft ihre Kunden belügen würde und diesen suggeriere, allein die Maßnahmen zum Klimaschutz wären für den Anstieg der Strompreise verantwortlich. "In Wirklichkeit machen die "Mehrkosten" durch den Ausbau der erneuerbaren Energien nur einen Bruchteil aus", so Dr. Ahmels weiter.
Betrachtet man die Summe der Mehrbelastungen aus EEG und KWK-Vorschaltgesetz, so ergeben sich im Bundesdurchschnitt zusätzliche Belastungen der Strompreise gegenüber dem Zeitraum der Gültigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes von 0,39 Pf./kWh im Jahr 2000 und 0,42 Pf./kWh im Jahr 2001. Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher: "Das Gutachten belegt, was alle vermutet haben: Dass den Verbrauchern unter Berufung auf EEG und KWK-Gesetz etwa ein Pfennig pro Kilowattstunde zuviel abverlangt wurde. Wir verlangen daher, dass die Verbraucher dieses Geld zurückerstattet bekommen, und wir werden uns in diesem Sinne an die Preisaufsichtsbehörden wenden."
Auch für die Zukunft, so zeigen die Berechnungen, wären die Stromversorger gut beraten, Preiserhöhungen nicht pauschal mit dem EEG zu begründen: Das Aachener BET-Team wagte nämlich auch eine Abschätzung, wie sich die "Mehrkosten" bis zum Jahr 2010 entwickeln würden, wenn das Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung im nächsten Jahrzehnt zu verdoppeln, erreicht wird. Ergebnis der Berechnungen: Während der nächsten zehn Jahre werden die Strompreise durch das EEG lediglich mit einem Beitrag zwischen 0,22 und 0,38 Pf./kWh belastet. Gegenüber dem alten Stromeinspeisungsgesetz liegt die Mehrbelastung zwischen 0,06 und 0,22 Pf./kWh. "Damit entsprechen die ermittelten Größenordnungen für künftige Strompreissteigerungen in etwa den Aussagen einer Erklärung des Bundesministeriums für Umwelt", bestätigt BET-Projektleiter Dr. Norbert Krzikalla die Einschätzung der rot-grünen Regierung, dass durch das EEG – aus Gründen des Klimaschutzes - Mehrkosten um 0,2 Pf./kWh entstehen werden.
Netzeinspeisung: Zähler ohne Rücklaufsperre steuerlich zulässig
Seitens der Finanzbehörden bestehen keine Bedenken gegen
den Einsatz eines rückwärtslaufenden Zählers zur
Erfassung des eingespeisten Solarstromes. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat dies auf Anfrage der
Rechtsanwältin des Solarenergie-Fördervereins (SFV), Dr. Bönning, bestätigt.
Für die Direkteinspeisung von Solarstrom in das
Versorgungsnetz benötigt der Betreiber eines privaten
Solarkraftwerks demnach aus fiskalischer Sicht nur einen
einzigen Zähler ohne Rücklaufsperre. Der vollständige
Wortlaut des Schreibens (Aktenzeichen: S 7100 - 171 - V C
4 vom 20.12.00) ist auf den Internet-Seiten des SFV unter
"Aktuelles" in den "Weiteren Betreibermails" zu finden.
Quelle SFV, 08.01.2000
Ministerrat fasst Entschluss
zu neuer Richtlinie
Überraschend hat sich bereits am 5.
Dezember der europäische
Ministerrat auf eine gemeinsame Linie
für eine EU-Richtlinie zu
Erneuerbaren Energien geeinigt. Dabei
wollen die Nationen vor allem
eines: mit eigenen Strategien
weitermachen wie bisher. Neben einem
europäischen Zielwert von 22 Prozent,
den erneuerbare Energien bis
2010 zum Stromverbrauch beisteuern
sollen, enthält das Votum der
Minister zwar auch nationale
Referenzwerte, die eine Vervielfachung
der regenerativen
Erzeugungskapazitäten (ohne große Wasserkraft)
erfordern. Doch diese Zielsetzungen
sollen nach Meinung der Minister
weiterhin unverbindlich bleiben. Das
Europäische Parlament hat
dagegen gefordert, die
Mitgliedsstaaten sollten zum Erreichen
bestimmter Ziele verpflichtet werden.
Nicht enthalten ist in der
Entscheidung des Ministerrates auch ein
privilegierter Netzzugang für
erneuerbare Energien. Es ist fraglich, wie
das Europäische Parlament auf diese
Abschwächung seiner Positionen
in der bei ihm anstehenden zweiten
Lesung reagieren wird: Akzeptiert
es die Haltung der Minister oder
versucht es, weiter- gehende
Positionen in die kommende Richtlinie hineinzudrücken?
Einig sind sich Parlament und
Ministerrat darin, die unterschiedlichen
nationalen Strategien länger autonom
nebeneinander her bestehen zu
lassen, als dies von der
EU-Kommission vorgeschlagen worden war.
Diese wollte schon nach fünf Jahren
zu einer einheitlichen Förderpraxis
kommen. Das Parlament hingegen setzte
zehn Jahre an. In eine ähnliche
Richtung denken auch die Minister.
Jedoch könnte das in der jüngsten
Entscheidung enthaltene Vorgehen €
sollte es so Bestand haben €
schon bald wieder für Verunsicherung
sorgen. Die Minister fordern die
Kommission auf, vier Jahre nach
Inkrafttreten der jetzigen Richtlinie
einen Bericht vorzulegen und darin,
"falls notwendig€, den Vorschlag
für eine neue Richtlinie
unterbreiten, die dann innerhalb von sieben
Jahren umgesetzt werden solle. Damit
würde die Unruhe verankert, die
zur Zeit die Entwicklung des
regenerativen Wirtschaftszweigs eher
lähmt als befördert. Die Diskussion
darüber, wie europäische
Regelungen nationale Programme
beeinflussen sollen und können,
würde zur Dauereinrichtung.
Erneuerbare Energien Gesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am 25. Februar 2000 das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
verabschiedet. Von den anwesenden Abgeordneten stimmten 328 für das EEG. Das Gesetz wurde somit bei
217 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen verabschiedet und soll
voraussichtlich am 1. April 2000 in Kraft treten und
das derzeitige Stromeinspeisungsgesetz ablösen.
Den kompletten Text des Einspeisegesetzes können Sie beim
Bundesverband Windenergie abrufen.
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